Before / After (Wierd Dreams)
Before / After (Three Colors)
Before / After (Anywhere)
Before / After (World of Dreams)
Before / After (Side Effects)
AGB für Bilder-Miete / Bilderkauf
1. Urheberrecht
1.1 Die Nutzung der Werke ist nur wie im Mietvertrag vereinbart erlaubt.
1.2. Jede andere Nutzung der Werke ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.
2. Anforderungen an die Umgebung
2.1 Die Werke werden nur in Räumlichkeiten vermietet, in denen nicht geraucht wird.
2.2 Es dürfen keine schädigenden Einflüsse, wie z.B. Dämpfe, Sprühnebel usw. vorhanden sein.
3. Bildermiete
3.1 Die Miete beträgt monatlich 1% des Verkaufswertes, mind. CHF 30.-
3.2 Beim Mieten mehrerer Bilder beträgt die monatliche Miete für jedes zusätzliche Werk ebenfalls 1% des Verkaufswertes, mind. CHF 30.- pro Werk.
3.3 Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate. Die Miete kann jederzeit beendet werden beim Kauf des Werkes.
3.4 Die Miete der ersten 3 Monate wird zu Beginn der Mietdauer fällig. Zahlbar innerhalb 10 Tage.
3.5 Die weitere Miete wird auf jeden 28. Tag des Monats fällig.
4. Auflösung der Miete
4.1 Bei unbefristeter Mietdauer kann der Vertrag 2 Wochen im Voraus zum Ende jeden Monats aufgelöst werden.
4.2 Beim Kauf des Werkes kann die Miete jederzeit beendet werden. 90% der geleisteten Miete wird dabei angerechnet.
5. Austausch von Werken
5.1 Es ist nach Absprache grundsätzlich möglich, das Werk/die Werke mit einem anderen Werk zu tauschen.
6. Vorkaufsrecht
6.1 Der/Die Mieterin hat bis zum Ablauf der Mietdauer das Vorkaufsrecht auf das jeweils gemietete Bild.
7. Ausstellungen
7.1 Der Künstler behält sich vor, das in Miete stehende Werk für den Zeitraum einer Ausstellung zurück zu nehmen.
7.2 Für diesen Zeitraum entfällt die Miete.
7.3 Der/Die Mieterin behält während der Zeit das Vorkaufsrecht.
8. Kauf eines Werkes
8.1 Der Kauf ist jederzeit möglich. Die Miete wird zu 90% angerechnet.
8.2 Nach 12 Monaten Mietdauer geht das Mietverhältnis automatisch in eine Mietzahlung über. Ab dem 13. Monat Miete kommt eine Finanzierung von 10% dazu. D.H. bei einem Werkpreis von CHF 5000.- und einer monatlichen Miete von CHF 50.- kommt monatlich CHF 5.- dazu.
8.3 Wird das Werk nach einer längeren Mietdauer von 12 Monaten gekauft, wird die geleistete Miete zu 90% angerechnet, die Finanzierung von 10% wird nicht angerechnet.
8.4 Nach Vereinbarung ist der Kauf eines Werkes auch in maximal 3 Raten möglich.
9. Haftung und Versicherung
9.1 Der/Die Mieterin haftet vollumfänglich für Verlust und/oder Schäden an den Werken während der Mietdauer.
9.2 Bei nicht reparierbaren Schäden oder bei Verlust des Werkes wird dem/der Mieterin der Verkaufswert des Werkes in Rechnung gestellt.
9.3 Der Verkaufswert gemäss Mietvertrag gilt als Versicherungsgrundlage. Durch die Unterschrift akzeptiert der/die Mieterin alle oben aufgeführten Punkte.